Schmidt Versicherungs Treuhand AG

Sozialversicherung Schweiz

Sozialversicherung Schweiz

Sozialversicherung: Beiträge und Leistungen 2025

1. Säule AHV/IV/EO – Beiträge Unselbständigerwerbende ab 1.1.2025
Beitragsp flicht: ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres  
AHV 8.70%
IV 1.40%
EO 0.50%
Total vom AHV-Bruttolohn (ohne Familienzulagen)
je ½ der Prämien zulasten von Arbeitgeber/Arbeitnehmer
10.60%
1. Säule AHV/IV/EO – Beiträge Selbständigerwerbende  
Maximalsatz 10%
Maximalansatz gilt ab einem Einkommen von – pro Jahr CHF 58’800
Unterer Grenzbetrag – pro Jahr
Für Einkommen zwischen CHF 9’400 und CHF 56’400 kommt die sinkende Beitragsskala
zur Anwendung.
CHF    9’800
Nichterwerbstätige und Personen ohne Ersatzeinkommen bezahlen pro Jahr den Mindestbeitrag von
Beitragspflicht:
ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres
CHF        530
Beitragsfreies Einkommen
Für AHV-Rentner pro Jahr
Nur auf Verlangen des Versicherten abzurechnen,
auf geringfügigem Entgelt pro Jahr und Arbeitgeber
Davon ausgenommen sind Personen, die im Privathaushalt
arbeiten (z.B. Reinigungspersonal) und Kunstschaffende.
CHF 16’800
CHF    2’500
1. Säule – Arbeitslosenversicherung  
Beitragspfl icht: alle AHV-versicherten Arbeitnehmer  
Bis zu einer Lohnsumme von – pro Jahr CHF 148’200
ALV-Beitrag je ½ zulasten von Arbeitgeber/Arbeitnehmer 2.20%
Der Solidaritätsbeitrag entfällt per 1.1.2023  
1. Säule – AHV-Altersrenten  
Minimal pro Monat CHF 1’260
Maximal pro Monat CHF 2’520
Maximale Ehepaarrente pro Monat CHF 3’780
Die Rente kann um max. zwei Jahre vorbezogen werden.  
2. Säule – berufliche Vorsorge  
Beitragspfl icht: ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres für die Risiken Tod und Invalidität.
Ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres zusätzlich auch Alterssparen.
 
Eintrittslohn pro Jahr CHF 22’680
Minimal versicherter Lohn nach BVG pro Jahr CHF 3’780
Oberer Grenzbetrag nach BVG pro Jahr CHF 90’720
Koordinationsabzug pro Jahr CHF 26’460
Maximal versicherter Lohn nach BVG pro Jahr CHF 64’260
Gesetzlicher Mindestzinssatz 1.25%
2. Säule – Unfallversicherung  
Beitragspflicht Berufsunfall: Alle Arbeitnehmer inkl. Praktikanten, Lernende etc.
Beitragspflicht Nichtberufsunfall: Alle Arbeitnehmer mit mehr als 8 Arbeitsstunden pro Woche
 
Maximal versicherter UVG-Lohn pro Jahr
Prämien Berufsunfall zulasten Arbeitgeber
Prämien Nichtberufsunfall zulasten Arbeitnehmer
CHF 148’200
3. Säule – gebundene Vorsorge (freiwillig)  
Die gebundene Vorsorge 3a kann maximal fünf Jahre über das ordentliche Referenzalter hinaus geäufnet und die Beiträge vom
steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
 
Erwerbstätige mit 2. Säule CHF 7'258
Erwerbstätige ohne 2. Säule (max. 20% vom Erwerbseinkommen) höchstens CHF 36'288